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BGH: Auch erfolgreiche WEG-Beschlusskläger können Prozesskosten mittragen
BGH V ZR 139/23: Auch erfolgreiche WEG-Beschlusskläger können über den internen Kostenverteilungsschlüssel anteilig Prozesskosten mitfinanzieren.
Barbara Dose – Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
22. Juli 2024
1 Min. Lesezeit
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