
Notfälle
Hinweis für Notfälle außerhalb der regulären Telefonzeiten
Unsere telefonischen Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag, 08:30 bis 15:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beachten Sie bitte folgende Informationen:
Handelt es sich um einen Notfall?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein ernsthaftes, akutes Problem in Ihrer Immobilie oder Wohnung auftritt. Beispiele hierfür sind:
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Rohrbrüche mit starkem Wasserverlust aus wasserführenden Leitungen
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Abflussverstopfungen, die zum Austritt von Schmutzwasser führen
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Totalausfall der Heizung im Winter oder während der Heizperiode
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Komplettausfall der Stromversorgung
Was zählt nicht als Notfall?
Schäden, die bis zu unseren Geschäftszeiten vertretbar gemeldet werden können, gelten nicht als Notfall. Dazu zählen beispielsweise:
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Defekte Armaturen im Sanitärbereich
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Stromausfall in nur einem Zimmer
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Defekte Steckdosen, kein Fernseh- oder Internetempfang
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Schimmel an Wänden ohne Verdacht auf einen größeren Wasserschaden
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Stromausfall im Treppenhaus
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Alle anderen Mängel, die vorübergehend hinnehmbar sind und keine unmittelbare Gefahr darstellen
Schadensbegrenzung bis zur Hilfeleistung
Bis der Hausmeister oder der Notdienst vor Ort ist, ergreifen Sie bitte Maßnahmen zur Schadensminderung:
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Bei einem Rohrbruch: Schließen Sie, sofern vorhanden, die Wasserhauptabsperrung in Ihrer Wohnung. Falls dies nicht möglich ist, sperren Sie die Haupthähne im Keller. Möbel aus dem Bereich des Wasserschadens entfernen oder abdecken. Vorsorglich Sicherungen im Sicherungskasten umlegen, damit kein Strom mehr in der Wohnung fließt.
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Bei Stromausfällen: Prüfen Sie, ob alle Sicherungen im Sicherungskasten eingeschaltet sind.
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Bei Stromausfall nur im Treppenhaus: Nutzen Sie ggf. Taschenlampen.
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Wenn der Schaden oder die Notmaßnahmen auch die Nachbarn betreffen: Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Was kann ich selbst tun?
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie
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beim Ausfall der Wasserversorgung: Prüfen, ob Absperrventile zugedreht sind.
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bei einem Heizungsausfall oder einem Rohrbruch: Den für das Objekt zuständigen Installateur benachrichtigen oder einen ortsansässigen Installateur beauftragen. Überregionale Dienstleister sollten nicht beauftragt werden, da diese oft unvertretbar hohe Kosten berechnen.
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bei einer Rohrverstopfung: Eine ortsansässige Kanalreinigungsfirma beauftragen. Überregionale Dienstleister sollten nicht beauftragt werden, da diese oft unvertretbar hohe Kosten berechnen.
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beim Stromausfall: Den Netzbetreiber informieren und nachfragen, ob eine Störung bekannt ist.
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den Hausmeister kontaktieren: In vielen Fällen kann der Hausmeister Ihnen weiterhelfen.
Beachten Sie bitte, dass Notdienste in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind und nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die zur direkten Gefahrenabwehr erforderlich sind. Kosten für Notfallaufträge während der Geschäftszeiten der Hausverwaltung werden in der Regel nicht von der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft erstattet.
Empfohlene Unternehmen
Wählen Sie bitte die Region, in der Sie leben, und die Schadensart aus.