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Hausverwaltung Dose -
Verwaltung aus Tradition

Häufig gestellte Fragen / FAQ

  • Unser Unternehmen
    Die Hausverwaltung Dose wurde vor mehr als 40 Jahren in Bad Schwalbach gegründet und wird mittlerweile in zweiter Generation von mir, Frau Barbara Dose, geführt. Seit den Anfängen ist der Verwaltungsbestand stetig gewachsen und ich verwalte heute Wohneinheiten im Rheingau-Taunus-Kreis, in Wiesbaden und im näheren Einzugsgebiet von Frankfurt am Main. Die kleinste von mir verwaltete Wohnanlage besteht aus 3 Wohneinheiten, die Größte umfasst 90 Wohneinheiten. Hierbei biete ich alle Leistungen aus den Bereichen der WEG-, Miet-, Sondereigentums- und Gewerbeverwaltung an. Über die Mitgliedschaft im größten deutschen Berufsverband für Immobilienverwalter, ist die ständige Weiterbildung des gesamten Teams der Hausverwaltung Barbara Dose gewährleistet. Zudem unterhalte ich ein Netzwerk zu Bauträgern, Fachanwälten für WEG-, Miet- und Baurecht, Architekten und regionalen Handwerksunternehmen. Erfahren Sie noch mehr über uns hier.
  • Wie und wo arbeiten wir?
    Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig. Die von uns verwalteten Liegenschaften liegen insbesondere im Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden, Mainz und im Einzugsgebiet von Frankfurt am Main. Jedes Verwaltungsgebiet hat einen festen Ansprechpartner, der für diese Region zuständig ist. Aktuell verwalten wir Objekte in folgenden Städten/Kreisen: Bad Schwalbach Eltville Heidenrod Hofheim Idstein Kronberg Lorch am Rhein Mainz Raunheim Rüdesheim Taunusstein Wiesbaden Einige der von uns verwalteten Liegenschaften finden Sie unter Referenzen.
  • Welche Leistungen bieten wir an?
    Die Hausverwaltung Dose bietet alle Leistungen rund um die Verwaltung Ihrer Liegenschaft an. Hierzu gehören insbesondere: WEG-Verwaltung Mietverwaltung Gewerbeverwaltung Sondereigentumsverwaltung Betreuung von Neubauobjekten Betreuung von Mietshäusern, die in Wohnungseigentumsanlagen aufgeteilt werden sollen Erstellung von Betriebskostenabrechnung Lohnabrechnung für angestellte Hausmeister oder Hausreinigungspersonal
  • Wie funktioniert die Verwaltung?
    Individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen Wir nehmen uns die Zeit, Sie sowie Ihre Vorstellungen kennenzulernen, um ein passgenaues Verwaltungsangebot zu erstellen, das exakt auf die spezifischen Anforderungen Ihrer Immobilie abgestimmt ist. So stellen wir sicher, dass Ihre individuellen Bedürfnisse optimal erfüllt werden. Immobilienverwaltung leicht gemacht Unsere umfassende Verwaltungslösung übernimmt sämtliche Aufgaben rund um Ihre Immobilie. Über unser benutzerfreundliches Mieter- und Eigentümerportal bleiben Sie jederzeit informiert und haben sofortigen Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und aktuellen Informationen. Dies ermöglicht Ihnen eine transparente und unkomplizierte Verwaltung Ihrer Immobilie. Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Liegenschaft Jede von uns betreute Immobilie erhält einen Ansprechpartner, der sowohl für die Verwaltung als auch für die Buchhaltung zuständig ist. Dadurch haben Sie jederzeit eine direkte Kontaktperson, die mit allen Details Ihrer Immobilie vertraut ist und schnell auf Ihre Anliegen reagieren kann. Kaufmännische Verwaltung Egal ob WEG- oder Mietverwaltung. Unser Service umfasst die sorgfältige Prüfung der Zahlungseingänge, das effiziente Mahnwesen, die Erstellung detaillierter WEG- oder Betriebskostenabrechnungen sowie die Verwaltung von Kautionen. Zudem prüfen wir laufend Ihre Versorgungs-, Versicherungs- und Dienstleisterverträge, um Kosten zu senken und bestmögliche Leistungen zu gewährleisten. Eine transparente Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ist für uns selbstverständlich. Laufende Instandhaltung Wir koordinieren notwendige Reparaturen, holen Kostenvoranschläge ein und sichern die besten Angebote für Instandhaltungsmaßnahmen. Über unser regionales Netzwerk zu Handwerksunternehmen können wir Ihnen jederzeit vertrauenswürdige Unternehmen für Arbeiten an Ihrer Liegenschaft zur Verfügung stellen. Mit diesen Unternehmen arbeiten wir schon seit Jahren und Jahrzehnten zusammen. Dies ist aus unsere Sicht wichtig, da wir oftmals die Erfahrung gemacht haben, dass der günstigste Anbieter nicht unbedingt die beste Wahl ist. So sorgen wir für den langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.
  • Was kostet die Verwaltung einer Liegenschaft?
    Die Kosten der Verwaltung einer Liegenschaft sind abhängig davon, ob es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Mietobjekt handelt. Einfluss auf die Kosten hat auch, welche Leistungen gewünscht sind und wo sich das Objekt befindet. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot, in dem alle Leistungen und die anfallenden Gebühren transparent aufgeführt sind. Nutzen Sie hierzu gerne unser Angebotsformular.
  • Wie sind wir zu erreichen?
    Wir sind montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr zu erreichen. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie uns gerne auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail eine Nachricht zukommen lassen. Anliegen werden in der Regel bis zum Ende des folgenden Arbeitstages bearbeitet. Bei Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten informieren Sie sich bitte zuerst auf unserer Notfallseite, wie in Ihrem Fall weiter vorzugehen ist. Hier finden Sie auch empfohlene Handwerksunternehmen, die Ihnen kurzfristig weiterhelfen können. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, erreichen Sie uns in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Notfallnummer +49 (0)176 41470685. Da unser Notfallservice jedoch in der Regel kostenpflichtig ist, empfehlen wir, zuerst unseren Leitfaden zur Selbsthilfe zu nutzen.
  • Was muss ich bei einem Schaden tun?
    Mieter: Informieren Sie umgehend Ihren Vermieter. Vermieter sind mit Ausnahme von Notfällen (Rohrbruch, Verstopfung mit Rückstau etc.) immer der erste Ansprechpartner. Sollte Ihr Vermieter uns mit der Verwaltung Ihrer Wohnung beauftragt haben, können Sie natürlich uns informieren. Sofern Sie Ihren Vermieter nicht erreichen, haben Sie eigenständig alle Maßnahmen zu treffen, die einer Vergrößerung des Schadensausmaßes entgegen wirken. Informieren Sie sich hierzu bitte auf unserer Notfallseite. Wohnungseigentümer: Sollte die Schadensursache Ihr Sondereigentum betreffen, haben Sie selbst für die Behebung das Schadens zu sorgen. Die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist nicht ganz einfach, da die Teilungserklärung Ihrer Liegenschaft besondere Regelungen enthalten kann. Ganz allgemein kann aber gesagt werden, dass alles innerhalb Ihrer Wohnung (Sanitäranlagen, Wasserzuleitungen und -ableitungen, Absperrventile, Tapeten, Innenputz) Sondereigentum ist. In allen anderen Fällen informieren Sie die Hausverwaltung. Außerhalb unserer Geschäftszeiten folgen Sie in dringenden Fällen bitte unserem Leitfaden zu Notfällen.
  • Wer muss für Instandsetzungskosten aufkommen?
    Mieter: Mieter müssen nur für Kosten der Instandsetzung aufkommen, wenn sie den Schaden verursacht haben oder nicht Ihrer Pflicht zur Schadensminderung nachgekommen sind (siehe Leitfaden Notfälle). Hinzu kommen noch mietvertragliche Einzelvereinbarungen (bspw. Kleinreparaturklausel). Eigentümer: Eigentümer müssen für Schäden an Ihrem Sondereigentum aufkommen, auch wenn die Schadensursache das Gemeinschaftseigentum betrifft. Beispiel: Aufgrund eines Schadens am Dach (Gemeinschaftseigentum) ist es zu Feuchtigkeitsschäden an der Tapete und dem Inventar in der Dachgeschosswohnung gekommen. Der Sondereigentümer muss selbst für die Instandsetzung der Tapete und dem Inventar in der Einheit aufkommen. Die Eigentümergemeinschaft kommt nur für die Sanierung des Daches auf.
  • Was kann ich tun, um Schäden zu vermeiden?
    Folgende allgemein gültigen Maßnahmen sind sinnvoll, um einen Schaden zu vermeiden, oder Schäden frühzeitig zu erkennen und das Schadensausmaß zu reduzieren. Bei Leerstand: Prüfen Sie regelmäßig (mindestens wöchentlich), ob Schäden in der Wohnung erkennbar sind. Urlaub o. längere Abwesenheit: Lassen Sie durch einen Nachbarn oder Familienmitglied regelmäßig prüfen, ob in der Wohnung Schäden erkennbar sind. Hinterlegen Sie in jedem Fall einen Schlüssel bei einer Person, die kurzfristig den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann. Eigentümer informieren die Hausverwaltung, wie der Zugang zur Wohnung möglich ist. Mieter informieren entsprechenden ihren Vermieter. Rohrleitungen: Prüfen Sie regelmäßig, ob sich eventuell vorhandene Absperrventile in der Wohnung zudrehen lassen. Prüfen Sie, ob es alle Rohrleitungen dicht sind. Insbesondere Anschlussleitungen an sanitäre Einrichtungen (Wasch-/Spülbecken, Spülkästen und Waschmaschinen) sind Schwachpunkte. Sollten Sie Tropfenbildung an Leitungen erkennen, müssen Sie umgehend reagieren. Sicherungen: Wenn ohne erkennbaren Grund regelmäßig Sicherungen in der Wohnung ausgelöst werden, sollten Eigentümer einen Elektriker mit der Überprüfung beauftragen. Mieter informieren den Vermieter. Schimmel: Die Erfahrung zeigt, dass mindestens 50% der Schimmelschäden durch ein angepasstes Lüftungsverhalten vermieden werden können. Insbesondere in älteren Häusern ist ein optimales Lüftungsverhalten wichtig, da die einzige Alternative umfassende und zum Teil unwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen sind. Sie sollten drei bis fünf mal am Tag stoßlüften. Das bedeutet, dass Sie Fenster an gegenüberliegenden Punkten der Wohnung komplett öffnen und für fünf bis zehn Minuten einen vollständigen Luftaustausch ermöglichen. Das gilt auch im Winter! Außerdem sollte auf das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verzichtet werden. Fenster dauerhaft gekippt lassen, ist in der Regel eher kontraproduktiv. Die dauerhafte Kippstellung kann das Risiko der Schimmelbildung sogar erhöhen.
  • Was mache ich bei einem Notfall?
    Sollte es außerhalb unserer Geschäftszeiten in Ihrer Liegenschaft zu einem akuten Notfall (Rohrbruch, Brand, Stromausfall, Gasgeruch) gekommen sein, informieren Sie zuerst die allgemeinen Notfallstellen. Dies ist bei einem Brand beispielweise die Feuerwehr und bei Gasgeruch zusätzlich noch der Netzbetreiber. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Leitfaden zu Notfällen (Notfallbutton auf dieser Seite). Bei einem Rohrbruch sind Sie (sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer) verpflichtet, den Schaden durch eigene Maßnahmen zu vermindern. Drehen Sie Absperrventile in Ihrer Wohnung zu. Notfalls müssen die Absperrventile im gesamten Haus zugedreht werden. Falls dies nicht hilft, sind Sie auch berechtigt, einen Handwerkernotdienst zu beauftragen. Die Kontaktdaten zu empfohlenen Handwerksunternehmen finden Sie ebenfalls im Notfallleidfaden auf unserer Seite. Sollten Sie trotzdem noch dringende Fragen haben, erreichen Sie uns in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Notfallnummer +49 (0)176 41470685. Da unser Notfallservice jedoch in der Regel kostenpflichtig ist, empfehlen wir, zuerst unseren Leitfaden zur Selbsthilfe bei Notfällen zu nutzen.
  • Wann erhalte ich meine Abrechnung?
    Die Abrechnung erhalten Sie in der Regel im Folgejahr. Beispiel: Die Abrechnung für das Jahr 2024 erhalten Sie im Jahr 2025. Wann Sie die Abrechnung genau erhalten, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Wenn für Ihre Liegenschaft beispielsweise zuerst eine Heizkostenabrechnung von einem Abrechnungsdienstleister (ista, Techem, Brunata) erstellt werden muss, reichen wir nach Erhalt der Schlussrechnungen von den Versorgern alle Daten beim Abrechner ein und warten auf die Heizkostenabrechnung. Die Erstellung der Abrechnung hängt in einem solchen Fall also davon ab, wann wir die Schlussrechnungen von den Versorgern erhalten und wie lange der Abrechnungsdienstleister für die Erstellung der Heizkostenabrechnung benötigt. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss nach der Erstellung der Hausabrechnung in der Regel noch der Verwaltungsbeirat die Abrechnung prüfen, bevor sie an alle Eigentümer bzw. Bewohner geschickt werden kann. Es gibt in diesem Prozess also einige Stellen, an denen es zu Verzögerungen kommen kann. Wenn beispielsweise der Abrechnungsdienstleister nicht in allen Wohnungen ablesen konnte, kommt es erst zu Nachablesungsterminen. Wenn der Beirat gerade im Urlaub ist, kann sich die Prüfung der Abrechnung verzögern. Somit kann nicht genau gesagt werden, wann eine Abrechnung schlussendlich verschickt wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein Großteil der Abrechnungen innerhalb der ersten Hälfte des Folgejahres verschickt werden kann.
  • Was mache ich bei einer hohen Nachzahlung?
    Hohe Nachzahlungen bei Betriebs- oder WEG-Abrechnungen resultieren oftmals aus einem hohen Verbrauchsverhalten. Versuchen Sie, Ihr Heizverhalten zu ändern und den Wasserverbrauch zu reduzieren. Tipps dazu sowie zu vielen weiteren interessanten Themen rund um die Nebenkosten finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Sollten Sie sich die Nachzahlung aktuell nicht leisten können, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Außerdem können Sie natürlich die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen, damit Sie im folgenden Jahr nicht wieder mit einer hohen Nachzahlung rechnen müssen.
  • Bietet die Hausverwaltung Dose die Erstellung von Abrechnungen an?
    Gerne übernehmen wir für Sie als Wohnungs- oder Hauseigentümer die Erstellung der Abrechnungen. Weitere Informationen finden Sie auf unsere Seite zum Thema Betriebskostenabrechnungen. Nutzen Sie dort auch gerne unser Anfrageformular, damit wir Ihnen ein Angebot zu Erstellung von Abrechnungen zukommen lassen können. Hinweis: Aufgrund der Gesetzesänderungen in den letzten Jahren erstellen wir keine Heizkostenabrechnungen mehr. Diese müssen durch Abrechnungsdienstleister wie ista, Brunata oder Techem erstellt werden.
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