Verlangt ein Mieter Belegeinsicht, müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar belegen. Welche Unterlagen dazugehören, wann digitale Belege genügen und was bei einer verweigerten Einsicht gilt.
Barbara Dose – Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)