top of page

Aufgaben einer Hausverwaltung: WEG- und Mietverwaltung im Vergleich

Autorenbild: Tom Dose – Immobilienkaufmann
Tom Dose – Immobilienkaufmann
7. Feb. 2025
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Aug.

Was macht eine Hausverwaltung eigentlich? Kurz gesagt: Sie organisiert die laufende kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung einer Immobilie. Welche Aufgaben konkret dazugehören, hängt aber entscheidend davon ab, ob es um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder um ein vermietetes Objekt geht. Bei einer WEG bestimmen das Wohnungseigentumsgesetz, die Beschlüsse der Eigentümer und der Verwaltervertrag den Rahmen; bei der Mietverwaltung richtet sich der Leistungsumfang vor allem nach dem Vertrag mit dem Eigentümer.

Die wichtigsten Aufgaben einer Hausverwaltung im Überblick

Typische Aufgaben lassen sich in drei Bereiche einteilen:

  • Kaufmännisch: Zahlungsverkehr, Buchhaltung, Abrechnungen, Budgetplanung und Forderungsmanagement.

  • Technisch: Schäden aufnehmen, Wartungen und Reparaturen koordinieren, Angebote einholen und Maßnahmen begleiten.

  • Organisatorisch: Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern, Vertragsverwaltung, Fristenkontrolle und Dokumentation.

Der konkrete Umfang ist kein starres Standardpaket. Gerade bei größeren Maßnahmen, Sonderleistungen oder Vermietungsaufgaben sollte im Vertrag klar geregelt sein, was die Verwaltung übernimmt und welche Tätigkeiten zusätzlich beauftragt werden müssen.

WEG-Verwaltung: Aufgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei einer WEG-Verwaltung verwaltet der Verwalter nicht die einzelnen Wohnungen der Eigentümer, sondern das gemeinschaftliche Eigentum und die gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; der Verwalter setzt den gesetzlichen und von der Gemeinschaft beschlossenen Rahmen praktisch um.

1. Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Zu den gesetzlichen Kernaufgaben gehört die finanzielle Vorbereitung der Beschlüsse. Nach § 28 WEG stellt der Verwalter für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Nach Jahresende erstellt er die Jahresabrechnung sowie einen Vermögensbericht, der insbesondere den Stand der Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen ausweist.

In der laufenden Praxis kommen unter anderem die Verbuchung von Hausgeldzahlungen, die Überwachung offener Forderungen, der Zahlungsverkehr und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Konten hinzu.

2. Eigentümerversammlung und Beschlussumsetzung

Der Verwalter beruft die Eigentümerversammlung grundsätzlich mindestens einmal jährlich ein. Er bereitet Tagesordnung und Beschlussgegenstände vor, stellt die notwendigen Informationen zusammen, führt regelmäßig den Vorsitz und dokumentiert die gefassten Beschlüsse. Danach müssen die Beschlüsse organisatorisch umgesetzt werden – beispielsweise durch Beauftragung eines Dienstleisters oder Anpassung laufender Verträge.

3. Instandhaltung, Schäden und technische Betreuung

Zur technischen Verwaltung gehören je nach Objekt etwa regelmäßige Objektkontrollen, die Bearbeitung von Schadensmeldungen, die Koordination von Wartungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Reparaturen. Bei größeren Maßnahmen entscheidet grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft über das weitere Vorgehen; der Verwalter bereitet die Entscheidungsgrundlage vor und setzt den Beschluss anschließend um.

4. Verträge, Dienstleister und Versicherungen

Hausmeister, Reinigung, Wartungsunternehmen, Versorger oder Versicherer erzeugen eine Vielzahl laufender Vorgänge. Die Verwaltung überwacht bestehende Verträge, organisiert erforderliche Leistungen und bereitet bei Bedarf Änderungen oder Neuvergaben vor. Was der Verwalter selbst entscheiden darf, hängt unter anderem von § 27 WEG und von den Beschlüssen der Gemeinschaft ab: Die Eigentümer können seine Befugnisse erweitern oder einschränken.

5. Kommunikation und Unterlagen

Ein erheblicher Teil der Arbeit besteht aus Kommunikation und Dokumentation: Eigentümeranfragen, Beirat, Dienstleister, Versicherungen, Behörden und weitere Beteiligte müssen koordiniert werden. Außerdem sind Verträge, Rechnungen, Beschlüsse, Abrechnungsunterlagen und technische Dokumente nachvollziehbar zu verwalten.

Mietverwaltung: Aufgaben für vermietete Immobilien

Die Mietverwaltung unterscheidet sich grundlegend von der WEG-Verwaltung. Auftraggeber ist typischerweise der Eigentümer eines Mietobjekts; die Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem vereinbarten Verwaltungsvertrag.

Typische kaufmännische Aufgaben

  • Mieteingänge und sonstige Zahlungen überwachen

  • offene Forderungen bearbeiten und Mahnprozesse organisieren

  • laufende Einnahmen und Ausgaben dokumentieren

  • Betriebskostenabrechnungen vorbereiten und erstellen

  • Eigentümer über die wirtschaftliche Entwicklung des Objekts informieren

Mieterkommunikation und Vertragsverwaltung

Die Verwaltung kann als zentraler Ansprechpartner für Mieter fungieren, Anliegen und Schadensmeldungen aufnehmen, Termine koordinieren und den Schriftverkehr zum Mietverhältnis führen. Ob beispielsweise Neuvermietung, Übergaben, Mieterhöhungsverfahren oder Kündigungsvorgänge zum Auftrag gehören, sollte ausdrücklich vereinbart sein.

Technische Aufgaben

Auch bei Mietobjekten gehören Schadensmanagement, Handwerkerkoordination, Wartungen und die Kontrolle ausgeführter Arbeiten zu den typischen Aufgaben. Umfangreiche Sanierungen oder eine vollständige Bauleitung sind dagegen nicht automatisch Bestandteil jeder Mietverwaltung.

Was eine Hausverwaltung nicht automatisch übernimmt

Der Begriff „Hausverwaltung“ bedeutet nicht, dass jede denkbare Aufgabe rund um eine Immobilie enthalten ist. Häufig gesondert zu regeln sind zum Beispiel:

  • Neuvermietung oder Maklerleistungen

  • umfangreiche Projektsteuerung und Bauüberwachung

  • Hausmeister- oder handwerkliche Eigenleistungen

  • besondere Eigentümer- oder Mieterprojekte außerhalb der laufenden Verwaltung

  • eigenständige Rechtsberatung oder Prozessvertretung außerhalb der für die Verwaltung zulässigen bzw. erforderlichen Tätigkeiten

Rechtliche Fragen gehören im Verwaltungsalltag zwar zwangsläufig dazu. § 5 RDG erlaubt Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Haus- und Wohnungsverwaltung als Nebenleistung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Hausverwaltung ersetzt deshalb aber nicht pauschal einen Rechtsanwalt für jede rechtliche Spezialfrage.

WEG-Verwaltung und Mietverwaltung direkt verglichen

  • WEG-Verwaltung: Fokus auf Gemeinschaftseigentum, Eigentümerbeschlüsse, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Rücklagen und Eigentümerversammlung.

  • Mietverwaltung: Fokus auf das Mietobjekt, Mieterkommunikation, Mietzahlungen, Betriebskosten und die vertraglich vereinbarte Betreuung des Eigentümers.

  • Sondereigentumsverwaltung: kann zusätzlich für einzelne Wohnungen innerhalb einer WEG vereinbart werden und verbindet Elemente der Mietverwaltung mit der Einbindung in die Gemeinschaft. Mehr dazu unter Sondereigentumsverwaltung.

Woran erkennt man einen passenden Leistungsumfang?

Vor der Beauftragung sollte nicht nur der Preis verglichen werden. Wichtig ist vor allem, dass Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusatzleistungen transparent beschrieben sind. Eine gute Leistungsbeschreibung beantwortet unter anderem: Wer bearbeitet Schäden? Wer holt Angebote ein? Welche Abrechnungen sind enthalten? Welche Leistungen kosten zusätzlich? Wie wird kommuniziert und dokumentiert?

Wer eine Verwaltung neu auswählen oder wechseln möchte, findet dazu auch unseren Beitrag Neue Hausverwaltung bestellen: Ablauf für WEGs.

Fazit: Die Aufgaben hängen von Verwaltungsart und Auftrag ab

Die Aufgaben einer Hausverwaltung reichen weit über Buchhaltung hinaus. Bei der WEG-Verwaltung bilden Gesetz, Beschlüsse und Verwaltungsorganisation den Rahmen; bei der Mietverwaltung ist der vereinbarte Leistungsumfang entscheidend. Für Eigentümer ist deshalb weniger die möglichst lange Aufgabenliste wichtig als eine klare Zuordnung: Was gehört zur laufenden Verwaltung, wer darf entscheiden und welche Leistungen werden gesondert beauftragt?

Wenn Sie für Ihr Objekt eine WEG- oder Mietverwaltung suchen, können Sie uns die wichtigsten Objektdaten über unsere Angebotsanfrage übermitteln.

Rechtsgrundlagen und Stand

Stand: August 2026. Wichtige Grundlagen für die WEG-Verwaltung sind insbesondere §§ 24, 27 und 28 WEG. Für Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Haus- und Wohnungsverwaltung ist außerdem § 5 RDG relevant. Die gesetzlichen Texte finden Sie beim BMJ unter Wohnungseigentumsgesetz und § 5 RDG.

bottom of page