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FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfügbar

Autorenbild: Hausverwaltung DoseHausverwaltung Dose

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gewinnen müssen.

Bestehende Heizungen dürfen jedoch weiterlaufen; ein Austausch ist erst nach 30 Jahren Laufzeit oder bei Einbau vor 1991 erforderlich. Ausnahmen bestehen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Übergangsfristen erlauben je nach Einwohnerzahl den Einbau herkömmlicher Systeme bis 2026 oder 2028, bevor strengere Vorgaben gelten.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die kommunale Wärmeplanung, die künftige Versorgungslösungen vorgibt. Bei Gas-Etagenheizungen greift die 65%-Regelung erst mit dem Austausch der ersten Anlage, dann läuft eine fünfjährige Übergangsfrist. Wer gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder den hydraulischen Abgleich versäumt, riskiert Bußgelder. Laut Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sollten Eigentümer frühzeitig Informationen sammeln, um Beschlüsse rechtzeitig vorzubereiten.


Als familiengeführte, zertifizierte Hausverwaltung in Bad Schwalbach begleitet die Hausverwaltung Barbara Dose seit über 45 Jahren WEG- und Mietobjekte, erstellt Betriebskostenabrechnungen und verwaltet Neubauprojekte. Wir sind Ihr starker Partner im Rheingau-Taunus-Kreis, in Wiesbaden, Mainz und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet.




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