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Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: FAQ für Eigentümer und WEGs

  • Autorenbild: Tom Dose – Immobilienkaufmann (IHK)
    Tom Dose – Immobilienkaufmann (IHK)
  • 1. Mai 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Aug.

Stand: 15. August 2026. Die Heizungsregeln wurden im Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz grundlegend geändert. Deshalb ersetzt dieser aktualisierte FAQ-Beitrag die früher hier angebotenen Informationen aus 2024.

 

Gilt die frühere 65-%-Regel für neue Heizungen noch?

Nein. Die einheitliche Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, ist mit den seit 29. Juli 2026 geltenden Neuregelungen entfallen. Eigentümer haben wieder eine technologieoffene Wahl der Heizungsart.

 

Dürfen neue Gas- und Ölheizungen noch eingebaut werden?

Ja, grundsätzlich bleiben auch Gas- und Ölheizungen zulässig. Für die langfristige Wirtschaftlichkeit sollten aber nicht nur Anschaffungskosten betrachtet werden: Brennstoffvorgaben, CO₂-Kosten und die Entwicklung lokaler Versorgungsnetze können die laufenden Kosten beeinflussen.

 

Was bedeutet die Änderung für Gasetagenheizungen in einer WEG?

Der frühere Sonderfahrplan, der an die 65-%-Anforderung anknüpfte und nach dem ersten Heizungstausch besondere Entscheidungs- und Umstellungsfristen auslöste, ist nicht mehr die aktuelle Grundlage für die Heizungsentscheidung einer WEG. Eine funktionierende Etagenheizung muss nicht allein deshalb ersetzt werden, weil sie die frühere 65-%-Vorgabe nicht erfüllt.

Ausführlicher behandeln wir dieses Thema im Beitrag Gasetagenheizung 2026: neue Regeln für WEGs.

 

Biotreppe und Grüngasquote – was ist der Unterschied?

Biotreppe: Sie ist bereits konkret beschrieben. Wer unter die Biotreppe fällt, muss ab 2029 schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote: Sie soll bereits ab 2028 den Markthochlauf klimafreundlicher Brennstoffe unterstützen und ist von der Biotreppe zu trennen. Nach den bisherigen BMWE-Eckpunkten soll sie bei den Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl ansetzen. Dort wurde für 2028 ein Einstieg von bis zu 1 % beschrieben. Die aktuelle Bundesregierung stellt jedoch klar, dass die endgültigen Details dieser zusätzlichen Quote erst bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden sollen.

Für Eigentümer bedeutet das: Die Biotreppe ab 2029 ist nicht identisch mit der zusätzlichen Marktquote ab 2028. Insbesondere darf aus dem früher genannten Wert „bis zu 1 %“ derzeit keine endgültige individuelle Beimischungspflicht für einen Hauseigentümer abgeleitet werden.

 

Muss eine WEG jetzt überhaupt noch über ihre Heizungsstrategie sprechen?

Ja, sofern Alter, Zustand oder absehbare Ausfälle der Heizungen eine mittel- oder langfristige Entscheidung erfordern. Mehr Wahlfreiheit ersetzt keine technische Planung. Bei mehreren Etagenheizungen sollte die Gemeinschaft beispielsweise prüfen, ob eine zentrale Lösung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob dezentrale Systeme beibehalten werden sollen.

 

Welche Rolle hat die Hausverwaltung bei der Heizungsentscheidung?

Die Hausverwaltung kann Bestandsinformationen zusammentragen, Fachangebote und Planungsunterlagen organisatorisch bündeln, Beschlussgegenstände vorbereiten und die Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung gefasster Beschlüsse koordinieren. Technische Variantenplanung, Energieberatung und Dimensionierung gehören dagegen zu den Aufgaben entsprechend qualifizierter Fachleute.

 

Gibt es 2026 weiterhin Förderung für klimafreundliche Heizungen?

Ja. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt; die Förderbedingungen wurden 2026 jedoch verändert. Welche Förderung bei einer konkreten Maßnahme möglich ist, sollte deshalb unmittelbar vor Planung und Beauftragung nach dem dann aktuellen Stand geprüft werden.

 

Wo finden Eigentümer weitere Informationen?

Für WEGs mit Etagenheizungen ist unser ausführlicher Gasetagenheizungs-Beitrag der aktuelle Schwerpunktartikel. Hinweise zu steigenden CO₂-Kosten finden Sie außerdem unter CO₂-Preis 2026. Informationen zur laufenden Betreuung finden Sie auf unserer Seite WEG-Verwaltung.

 

Quellen und Aktualität

Stand: 15. August 2026. Grundlage sind die aktuellen Informationen der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Biotreppe ist bereits konkret beschrieben; die zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 ist dagegen noch nicht abschließend ausgestaltet. Der Rechtsstand sollte nach Erlass der angekündigten Detailregelung erneut geprüft werden.

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