Versicherungen für WEGs und Eigentümer: Gebäude, Haftpflicht und Elementarschäden
- Tom Dose – Immobilienkaufmann (IHK)
- 26. Jan. 2025
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Aug.
Welche Versicherungen braucht eine Wohnungseigentümergemeinschaft – und welche Policen sind Sache des einzelnen Eigentümers oder Vermieters? Gerade hier werden Gebäudeversicherung, Hausrat und Haftpflicht häufig vermischt. Dieser Überblick trennt die wichtigsten Risiken und Zuständigkeiten.
Welche Versicherungen gehören bei einer WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG einen klaren Rahmen vor: Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehören eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und die Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Damit sind Wohngebäude- und Haftpflichtschutz für eine WEG keine bloßen Komfortthemen. Welche Deckungssummen, Selbstbehalte und Zusatzbausteine angemessen sind, hängt jedoch vom konkreten Gebäude und den Versicherungsbedingungen ab.
Wohngebäudeversicherung: Was wird typischerweise abgesichert?
Die Wohngebäudeversicherung schützt die versicherte Gebäudesubstanz vor finanziellen Folgen bestimmter Sachschäden. Zu den typischen Grundgefahren gehören Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Entscheidend ist immer der konkrete Vertrag – nicht jede Police enthält automatisch dieselben Erweiterungen.
Feuer
Je nach Bedingungen sind beispielsweise Brand-, Blitz- und Explosionsschäden versichert. Da ein größerer Brandschaden die wirtschaftliche Existenz eines Gebäudes betreffen kann, gehört dieser Bereich zum Kern der Gebäudeabsicherung.
Leitungswasser
Rohrbrüche und bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser können Trocknung, Leitungsarbeiten und umfangreiche Wiederherstellung auslösen. Welche Leitungen, Ableitungsrohre oder Folgeschäden versichert sind, ergibt sich aus den jeweiligen Bedingungen.
Sturm und Hagel
Sturm kann Dächer, Fassaden und andere Gebäudeteile beschädigen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Sturm in der Wohngebäudeversicherung typischerweise ab Windstärke 8 versichert ist; Hagelschäden werden unabhängig von einer bestimmten Windstärke behandelt.
Elementarschäden sind nicht automatisch dasselbe wie Sturm und Hagel
Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Schneedruck benötigen regelmäßig einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein. Solche Gefahren sind nicht allein deshalb versichert, weil eine normale Wohngebäudeversicherung besteht.
Für eine WEG sollte deshalb nicht nur gefragt werden „Gibt es eine Gebäudeversicherung?“, sondern konkret: Welche Elementargefahren sind eingeschlossen, mit welchem Selbstbehalt und unter welchen Obliegenheiten?
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der WEG
Die Haftpflichtversicherung betrifft keine Schäden am eigenen Gebäude, sondern Ansprüche Dritter. Beispiel: Eine Person verletzt sich aufgrund einer Pflichtverletzung im Bereich des gemeinschaftlichen Grundstücks und macht Schadensersatz geltend.
Eine Haftpflichtversicherung prüft grundsätzlich auch, ob ein Anspruch berechtigt ist, wehrt unbegründete Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer im versicherten Umfang von berechtigten Ansprüchen frei. Für die WEG ist der Schutz gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ausdrücklich in § 19 WEG genannt.
Was ist Sache des einzelnen Wohnungseigentümers?
Die gemeinschaftliche Gebäudeversicherung ersetzt nicht jede private Versicherung eines Wohnungseigentümers.
Hausratversicherung: Sie betrifft grundsätzlich bewegliches persönliches Eigentum wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte – nicht das Gemeinschaftseigentum der WEG.
Privathaftpflicht: Sie betrifft persönliche Haftungsrisiken. Ob und in welchem Umfang selbst genutztes Wohneigentum eingeschlossen ist, hängt vom Vertrag ab.
Sondereigentum und Einbauten: Bei hochwertigen individuellen Einbauten sollte geprüft werden, welcher Versicherungsvertrag im Schadenfall zuständig ist und ob zusätzliche Absicherung erforderlich ist.
Eigentümer sollten deshalb ihre privaten Policen nicht allein mit dem Hinweis auf die WEG-Gebäudeversicherung einstellen.
Was sollten Vermieter zusätzlich prüfen?
Bei vermieteten Häusern oder Grundstücken kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht außerhalb einer WEG besonders relevant sein. Außerdem sollte bei der Gebäudeversicherung geprüft werden, ob und in welchem Umfang Mietausfall nach einem versicherten Gebäudeschaden eingeschlossen ist.
Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Objekt, Nutzung und bestehender Privathaftpflicht ab. Mehr zu unserer Betreuung vermieteter Immobilien finden Sie unter Mietverwaltung.
Welche Zusatzbausteine können je nach Gebäude relevant sein?
Glasbruch bei großen oder besonders hochwertigen Glasflächen
Photovoltaikanlagen und technische Zusatzanlagen
Gewässerschäden bei Öltanks
Bauherrenhaftpflicht bei größeren Bauvorhaben
weitere technische oder betriebliche Risiken bei besonderen Nutzungen
Entscheidend ist eine objektbezogene Risikoanalyse. Pauschale Aussagen wie „jede Zusatzversicherung ist notwendig“ helfen einer WEG ebenso wenig wie eine reine Auswahl nach dem niedrigsten Beitrag.
Welche Rolle hat die Hausverwaltung bei Versicherungen?
Im Rahmen der WEG-Verwaltung gehören Versicherungsverträge zu den laufenden Verwaltungsunterlagen. Typische Aufgaben können die Verwaltung von Policen und Vertragsdaten, die Dokumentation von Prämien und Änderungen, die Vorbereitung notwendiger Beschlüsse, Schadenmeldungen und die organisatorische Abstimmung mit Versicherern, Sachverständigen und Handwerkern sein.
Die Hausverwaltung entscheidet dabei nicht eigenmächtig über jeden Versicherungswechsel und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Umfang der eigenen Befugnisse, Vertragslage und erforderliche Eigentümerbeschlüsse sind jeweils zu beachten.
Was ist nach einem Gebäudeschaden wichtig?
Schaden möglichst schnell dokumentieren und erforderliche Maßnahmen zur Schadenminderung einleiten
Versicherer entsprechend den Vertragsbedingungen informieren
Fotos, Rechnungen, Berichte und betroffene Gebäudeteile nachvollziehbar festhalten
bei größeren Schäden Abstimmung mit Versicherer beziehungsweise Sachverständigen vor umfangreichen Wiederherstellungsarbeiten
Zuständigkeit zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum klären
Für akute Schäden finden Eigentümer und Bewohner außerdem Hinweise auf unserer Seite Notfälle in verwalteten Immobilien.
Versicherungswechsel nach Vorschäden sorgfältig prüfen
Ein größerer oder wiederholter Schadenverlauf kann bei Vertragswechseln, Beiträgen oder Annahmebedingungen eine Rolle spielen. Auch Rahmenvereinbarungen sind keine pauschale Garantie dafür, dass nach einem Schaden niemals gekündigt wird. Vor einem Versicherungswechsel sollten deshalb Deckungsumfang, Beitrag, Selbstbehalt, Vorschäden und die Bedingungen des neuen Angebots gemeinsam betrachtet werden.
Fazit: Für WEGs sind Gebäude- und Haftpflichtschutz der Ausgangspunkt
Bei einer WEG stehen die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Zentrum. Zusätzlich sollte die Gemeinschaft prüfen, ob der Schutz gegen Elementargefahren zum Gebäude und zur Risikolage passt. Hausrat und persönliche Haftungsrisiken bleiben dagegen grundsätzlich Themen der einzelnen Eigentümer oder Bewohner.
Mehr zur organisatorischen Betreuung finden Sie unter WEG-Verwaltung.
Quellen und Stand
Stand: August 2026. Gesetzliche Grundlage für die WEG ist insbesondere § 19 WEG. Hinweise zu Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung finden sich außerdem bei den Verbraucherzentralen. Maßgeblich für den tatsächlichen Versicherungsschutz bleiben immer die konkreten Versicherungsbedingungen.


