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Balkonkraftwerke nun privilegierte Maßnahme

Autorenbild: Hausverwaltung DoseHausverwaltung Dose

Aktualisiert: 26. Jan.

Die Errichtung von Balkonkraftwerken wird ab sofort deutlich erleichtert. Ein neues Gesetz sieht vor, dass Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke, in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch auf die Installation solcher Anlagen haben. Auch im Mietrecht wird durch die Anpassung des § 554 Abs. 1 BGB die Aufstellung von Balkonkraftwerken als bauliche Maßnahme anerkannt, auf deren Gestattung Mieter einen Anspruch haben. So wird der Weg für mehr erneuerbare Energien im Wohnbereich geebnet.

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