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Erläuterung zum Heizungsgesetz (GEG) und seine Auswirkungen auf Etagenheizungen

Autorenbild: Hausverwaltung DoseHausverwaltung Dose

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), häufig auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist von zentraler Bedeutung für alle Eigentümer, die in Zukunft ihre Heizungsanlage austauschen oder neu einbauen lassen müssen. Kernstück der Reform ist die Vorgabe, dass neue Heizungen einen Mindestanteil von 65 % erneuerbaren Energien aufweisen müssen, um den Energieverbrauch nachhaltiger zu gestalten und den CO₂-Ausstoß zu verringern.


Was bedeutet das konkret für Etagenheizungen?

Bei sogenannten Etagenheizungen trifft die gesetzliche Regelung erst zu, wenn eine bestehende Heizung defekt ist und ersetzt werden muss. Gerade hier können umfangreiche bauliche Maßnahmen (z.B. Umstellung vom Einrohr- auf ein Zweirohrsystem) erforderlich werden. Zudem spielt die Frage nach Eigentumsverhältnissen im Falle einer Umstellung von mehreren Etagenheizungen auf eine gemeinsame Zentralheizung eine große Rolle. Dies hat rechtliche, technische und finanzielle Konsequenzen für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).


Gesetzliche Pflichten für Wohnungseigentümer und Verwalter

  1. Datenerhebung:

    • Der Immobilienverwalter muss rechtzeitig Informationen über Alter, Art und Zustand der vorhandenen Heizungsanlage einholen, u.a. vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

    • Zusätzlich sind alle einzelnen Wohnungseigentümer verpflichtet, ihrem Verwalter Auskunft über Ausstattung und Funktionsfähigkeit ihrer Etagenheizung zu geben.

    • Diese Informationen müssen spätestens bis Ende 2024 von den Eigentümern in Textform übermittelt werden. Im Anschluss stellt der Verwalter die Ergebnisse der gesamten WEG zur Verfügung.

  2. Meldung bei Heizungsausfall:

    • Sobald eine alte Etagenheizung ausfällt und ein Austausch notwendig wird, muss der betroffene Eigentümer den Verwalter unverzüglich informieren.

    • Nun beginnt eine Frist von fünf Jahren, innerhalb derer die WEG entscheiden muss, ob sie Etagenheizungen beibehalten oder stattdessen auf eine zentrale Heizungsanlage umsteigen möchte.

  3. Entscheidungsfindung in der Eigentümerversammlung:

    • Beibehaltung von Etagenheizungen: Für diesen Beschluss sind zwei Drittel der anwesenden Stimmen nötig, die zusätzlich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren müssen.

    • Umstellung auf eine Zentralheizung: Eine einfache Mehrheit der Eigentümerstimmen genügt.

    • Falls die WEG eine Zentralisierung beschließt, hat sie ab dem Entscheidungszeitpunkt bis zu acht Jahre Zeit für die Umsetzung. Im Extremfall können daher bis zu 13 Jahre zwischen dem ersten Heizungsausfall und dem finalen Abschluss der Umbaumaßnahme liegen.

  4. Pflicht zur Einhaltung der 65%-Regel:

    • Wird eine neue Etagenheizung eingebaut, muss sie spätestens fünf Jahre nach Bekanntwerden des ersten Austauschs den GEG-Anforderungen (also mind. 65 % erneuerbare Energien) entsprechen, sofern die Gemeinschaft nicht vorher auf eine Zentralheizung umsteigt.


Vorteile einer frühzeitigen Planung

Eine vorausschauende Planung erspart allen Beteiligten Zeitdruck und zusätzliche Kosten. Wenn die WEG gemeinsam mit einem Energieberater oder Fachplaner frühzeitig ein technisches Konzept entwickelt, können Maßnahmen optimal koordiniert werden. Auch außerordentliche Eigentümerversammlungen lassen sich so oftmals vermeiden. Wer bereits Jahre im Voraus weiß, welche Investitionen auf ihn zukommen, kann dies finanziell besser einplanen und profitiert im Idealfall von Fördermöglichkeiten oder staatlichen Zuschüssen.


Ihr Partner für WEG-Verwaltung und Mietverwaltung: Hausverwaltung Barbara Dose

Als zertifizierte Hausverwaltung mit über 45 Jahren Erfahrung unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Unser Unternehmen ist familiengeführt und in Bad Schwalbach ansässig. Wir sind spezialisiert auf die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Betriebskostenabrechnungen und die Verwaltung von Neubauprojekten. Dabei sind wir im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis, in Wiesbaden, Mainz und im Rhein-Main-Gebiet tätig.


Was wir für Sie tun können:

  • Koordination der gesetzlich vorgeschriebenen Datenerhebung über Heizungstyp, Alter und Zustand.

  • Fristgerechte Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen zur Abstimmung über die künftige Beheizungsart.

  • Einbindung fachkundiger Energieberater zur Erstellung eines professionellen Sanierungs- bzw. Umbaukonzepts.

  • Sicherstellung der Einhaltung aller Fristen und rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.

  • Langfristige Betreuung und Beratung für Eigentümergemeinschaften, damit keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.


Jetzt handeln und informiert bleiben

Das GEG und die damit verbundenen Schritte können komplex wirken, erfordern aber ein strukturiertes Vorgehen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Mit der Hausverwaltung Barbara Dose haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie kompetent durch den gesamten Prozess begleitet und Ihnen bei jeder Frage rund um das Heizungsgesetz, die Pflege Ihres Gemeinschaftseigentums und die zukünftige Energieversorgung zur Seite steht.

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