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BGH-Urteil: Gewinner einer Anfechtungsklage müssen trotzdem Prozesskosten tragen

Autorenbild: Hausverwaltung DoseHausverwaltung Dose

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die erfolgreich einen Beschluss anfechten, dennoch an den Prozesskosten beteiligt werden können. Kosten aus Rechtsstreitigkeiten gehören genau so wie bspw. die Verwaltervergütung zu den Verwaltungskosten. Verwaltungskosten werden nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Eigentümer umgelegt. Diese Regelung sorgt dafür, dass auch obsiegende Kläger anteilig die gesamten Prozesskosten, die der unterlegenen Eigentümergemeinschaft auferlegt wurden, tragen müssen. Somit entstehen selbst bei einem erfolgreichen Verfahren erhebliche zusätzliche Kosten für die Kläger. Gerade in kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften ist dieser Kostenanteil nicht zu unterschätzen. Wohnungseigentümer sollten sich dieser finanziellen Risiken bewusst sein, bevor sie eine Klage anstreben und auch Rechtsanwälte sollten dieses Kostenrisiko in die Beratung ihrer Mandanten einbeziehen.


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